GEGEn die Vertiefung der weser!
Rechtlich fragwürdig.
Ökonomisch sinnlos.
Ökologisch kathastrophal.
Unsere Petition gegen die Weservertiefung an den niedersächsischen Landtag findet ihr hier!
Aktuelle Fragen und Antworten zur Weservertiefung vom Aktionsbündnis gegen die Weservertiefung - Stand: 26.9.2024 -
Die Weservertiefung steht nach wie vor im Bundesverkehrswegeplan. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 ein Planfeststellungsverfahren dafür eröffnen. Es wird nun nicht mehr nach dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vorgegangen, aber auf das bisher Erarbeitete zurückgegriffen. Am Ende des mehrjährigen Beteiligungsverfahrens könnte ein Planfeststellungsbeschluss stehen, der per Klage angreifbar wäre
Olaf Lies und Christian Meyer hatten auf dem Dialog-Treffen im August in Brake die
Neuigkeit im Gepäck, dass ein Fonds aufgelegt wird, der unabhängig von einer erneuten
Weservertiefung die bisherigen Schäden bewältigen soll. Soweit wir gehört haben, soll er für
die Bewältigung aller Schäden da sein – nicht nur für den sogenannten Generalplan
Wesermarsch.
Dazu gibt es bisher keine Informationen. Es ist weder bekannt, welche Schäden beseitigt
noch an welche Stelle sie von wem gemeldet werden könnten. Neben der Bewältigung der
Versalzung im Binnenland wären dies zum Beispiel: Die Verschlickung von Häfen und Prielen,
Stränden und Badestellen, Weser- und Binnengewässerökologie, Landwirtschaft und
Tourismus, sich verändernde Grundwasserströme, absackende Bauten und
Hochwasserrisiken.
Im Moment ist der Fonds-Plan eine Absichtserklärung. Bund, Länder und weitere Geldgeber
sollen gemeinsam das nötige Geld aufbringen. Bisher sind 19 Millionen Euro vom Bund im
Gespräch, die Länder Niedersachsen und Bremen haben noch keine Zahlen genannt. Da
alleine für den Generalplan Wesermarsch schon vor Corona 60-100 Millionen Euro im
Gespräch waren, tut sich eine mächtige Finanzierungslücke auf.
Das weiß noch niemand. Faktisch soll der Fonds von einer erneuten Weservertiefung
unabhängig arbeiten. Allerdings hat am Tag der Verlautbarung Thomas Voigt vom
Wirtschaftsverband Weser im NDR Investitionen der Hafenwirtschaft in Höhe von 1 Milliarde
Euro (!) in den Raum gestellt – sollte eine neuerliche Weservertiefung kommen. Die
Vermutung liegt nahe, dass die Politik darauf spekuliert, dass die Hafenwirtschaft zum Fonds
beiträgt. Was diese natürlich nur dann erwägen würde, wenn gleichzeitig die Weser weiter
vertieft würde. Selbst die Länder Bremen und Niedersachsen könnten taktisch so vorgehen.
Nein. Obwohl Sedimente bei der Dialog-Veranstaltung im August Thema waren, gibt es
keinerlei neue Erkenntnisse oder gar freiwillige Investoren, die den Schlick direkt verwenden
könnten. Nach niederländischen Studien müsste der ausgebaggerte Schlick aufgrund seiner
Struktur mindestens 7 Jahre abgelagert werden, bevor er anderweitig verwendet werden
könnte. Für den Deichbau als besonders sensiblen Bereich sollte er nicht verwendet werden.
Im Gespräch war offenbar ein Aufbringen des Schlicks auf Moorflächen. Das Aktionsbündnis
warnt eindringlich vor einer solchen großräumigen Verbringung mit unübersehbaren Folgen.
Aufgrund der Zuständigkeiten wird neuerdings in Niedersachsen die Unterweservertiefung
(von Bremerhaven bis Brake), in Bremen die Außenweservertiefung (von der Nordsee bis
Bremerhaven) diskutiert. Der Fluss lässt sich jedoch nicht trennen: Die letzte Maßnahme
1998 war „nur“ eine Außenweservertiefung, aber die Folgen sehen wir täglich auch in der
Wesermarsch.
Der Landtag hat geantwortet, dass noch keine Unterlagen für eine Außen- oder
Unterweservertiefung vorgelegt wurden und die Hinweise der Petition nach Eröffnung eines
möglichen Antragsverfahrens einzubringen sind. Die über 2000 Unterschriften sind beim
Landtag fürs Erste sicher archiviert. Wir werden uns als Aktionsbündnis gegen die
Weservertiefung direkt an die uns genannte Stelle beim Umweltministerium wenden, um
sicherzustellen, unser Anliegen bei Verfahrenseröffnung einzubringen
Nein. Die Veränderungen durch mittlerweile 13 Weservertiefungen in den letzten 150 Jahren
können nicht komplett wieder ins Positive gewendet werden. Das Wiederherstellen des
Nordenhamer Strandes zum Beispiel wäre erstens in der Größenordnung unrealistisch und
zweitens eine Daueraufgabe, denn die vertiefte Weser würde ständig wieder dagegen
arbeiten. Dasselbe gilt entsprechend für die meisten anderen Schäden.
An der Weser selbst gäbe es ohnehin keine Kompensationsflächen mehr zu vergeben, weil
Anliegerflächen schon für anderweitige Projekte wie den Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven
vergeben wurden. Es gilt die EU-Wasserrrahmenrichtlinie: Kein Gewässer darf in einen
schlechteren Zustand versetzt werden, stattdessen gilt ein Verbesserungsgebot bis zum
guten Zustand. Kompensationsflächen (Aufwertung der Natur an anderer Stelle) können
verwaltungstechnisch zugute gerechnet werden, ersetzen aber die Flussökologie in keinster
Weise.
Nach der Fonds-Lösung kann eine Zuwässerungslösung nur dann umgesetzt werden, wenn
sich genug Geldgeber finden. Selbst wenn dies der Fall wäre, finden das NLWKN und andere
Behörden schon jetzt keine Fachleute mehr für Wasserbauprojekte: Der Markt sei
leergefegt, mussten Vertreter der Wasser- und Bodenverbände im August in einer KreisUmweltausschusssitzung berichten. Sie warten seit Jahren auf einen landesweiten Entwurf
zur Renovierung der Pump- und Schöpfwerke, sehen aber aber auf Jahre hin keinerlei
Perspektive dafür. In dieser Lage von Landesseite aus einen weiteren Plan zu versprechen
klingt nicht realistisch.
Nein. Der bisherige Entwurf für einen Generalplan sieht statt Beckum zwei südlichere
Zuwässerungspunkte vor: Jeweils zur Hälfte sollen Brake und Käseburg das Wasser liefern.
Das Aktionsbündnis gegen die Weservertiefung hat zu einem möglichen
Zuwässerungstermin Ende August 2022 bei auflaufendem Wasser vor Brake bis zu 8g Salz
pro Liter Weserwasser gemessen. Dies sollte auf gar keinen Fall in Binnenlandgräben
gelangen. Eine Zuwässerung noch weiter südlich ist ausgeschlossen, da in Elsfleth bereits die
Hunte mündet und eine Zuwässerungsperiode bis Butjadingen länger als 5 Wochen dauern
würde.
Neben einem Generalplan würden vermutlich weitere Maßnahmen wie
Regenwasserrückhaltung, Überflutungsflächen oder Speicherung von zugewässertem
Wasser notwendig. Weitergehende Maßnahmen wären ein umfangreicherer Humushorizont
auf landwirtschaftlichen Flächen oder die Aufbereitung oder Zuleitung von Wasser. All dies
wäre aufwändig und technisch wie kostenmäßig nur schwer umsetzbar.
Dann könnte es sein, dass wir am Ende 100 Millionen Euro versenkt, die Rönnel aufs 20-
fache ihres Volumens ausgebaggert, alle Brücken und Durchlässe bis Brake ersetzt und die
Standfestigkeit der Deponie Käseburg und somit die Ausbreitung von Altlasten inclusive
Dioxinen über die gesamte nördliche Wesermarsch riskiert haben – für eine nicht
funktionierende Lösung…?
Uns mit allen Mitteln gegen eine erneute Weservertiefung aussprechen, um das Problem
nicht noch größer zu machen.
Wachsam bleiben und auf die Unabhängigkeit des Fonds von einer erneuten Vertiefung
pochen.
Im Gespräch bleiben und darauf bestehen, dass der Fonds wirklich alle Schäden umfasst.
Auf eine Überarbeitung sowie Erweiterung des Generalplans Wesermarsch und für ein
nachhaltiges Wassermanagement in der Wesermarsch hinarbeiten.
Als Wesermarsch trotz einzelner mehr oder weniger realistischer Abmilderungsvorschläge
weiterhin gemeinsam gegen alle Weservertiefungen und für die Beseitigung aller Schäden
wo möglich eintreten.
DIE WESERVERTIEFUNG MUSS VERHINDERT WERDEN!
Stand bis 2023/2024:
Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit die Weservertiefung mit einem umstrittenen Gesetz durchzubekommen.
Dadurch ist die Weservertiefung nicht nur ökonomisch und ökologisch sinnfrei, die Art und Weise ist aus unserer Sicht undemokratisch.
Aus diesen Gründen möchten wir über die Schäden vergangener Vertiefungen, sowie über die möglichen Schäden durch eine zukünftige Vertiefung aufklären. Wir fordern eine ordentliche Evaluierung des Bundestages auf Basis von ungeschönten Zahlen, Daten und Fakten.
Im Folgenden stellen wir für diese 3 Schwerpunkte die aktuelle Lage dar:
Die geplante Vertiefung der Unterweser hat massive Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht. Zum grundsätzlichen Verständnis muss zunächst die besondere Situation der Wesermündung und die damit verbundenen ökologischen Folgen erläutert werden. Bei der Wesermündung handelt es sich um ein sogenanntes Ästuar. Das Ästuar Weser wird gekennzeichnet durch eine trichterartig erweiterte Flussmündung an der Küste mit Tidenhub (Gezeiten). An der Nordseeküste sind hierfür auch die Elbe und Ems Beispiele. Die Zusammensetzung der Wasserzonen wird somit sowohl vom einströmenden Meerwasser (Salzwasser), als auch vom ausströmenden Flusswasser (Süßwasser) bestimmt. Auf diese Weise bilden sich drei Wasserzonen: Süßwasserzone, Brackwasserzone (Mischungszone von Salz- und Süßwasser) und die Salzwasserzone (Schuchardt et al., 1999). Es entsteht ein einzigartiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, vor allem im Bereich der tidenabhängigen Süßwasserzonen. Eine Vertiefung der Weser bewirkt, dass sich die Brackwasserzone vergrößert und weiter stromaufwärts getragen wird. Somit dringt salzhaltiges Wasser in die ehemalige Süßwasserzone vor und gefährdet die dortige Tier- und Pflanzenwelt.
Versalzung
Die geplante Weservertiefung geht unweigerlich mit einer Erhöhung des Salzgehalts einher, da größere Wassermengen aus der Salzwasserzone tiefer in die Weser vordringen können. Besonders im Bereich der Unterweser sorgt dies dafür, dass das Grundwasser zunehmend versalzt. Die Landwirtschaft kann das salzhaltigere Wasser in Gräben und Sieltiefen immer weniger zur Bewässerung der Felder oder zur Versorgung der Tiere nutzen. Zukünftig würde das notwendige Zuleiten von Süßwasser aus der Weser erschwert und die Landwirte zu einem Zukauf von Süßwasser gezwungen werden. Dies wäre sowohl ökologisch als auch ökonomisch eine starke Belastung. Des Weiteren führt die zunehmende Versalzung für die Tierwelt zu schweren Folgen, da viele Fische, Krebstiere oder Pflanzen ab einer bestimmten Salzkonzentration nicht mehr überleben können.
Deiche
Es wurde beobachtet, dass eine Flussvertiefung zu höheren mittleren Wasserständen bei Flut und niedrigeren mittleren Wasserständen bei Ebbe führt (Schirmer und Rachor, 2011). Besonders Sturmfluten werden infolgedessen höher auflaufen und tragen somit zur Belastung der Deiche bei. Durch den Klimawandel wird bereits ohne eine Weservertiefung ein Anstieg des mittleren Tidehochwassers von ca. 50-60 cm erwartet, was eine erhebliche Verstärkung der Deiche erfordern wird (Mai et al., 2004). Bei einer mit der Vertiefung einhergehenden Glättung des Flussgrundes erhöht sich die Strömungsgeschwindigkeit und die Geschwindigkeit des Hochwassereintritts flussabwärts. Die erhöhte Strömungsgeschwindigkeit und der größere Tidenhub belasten zudem die Uferbereiche durch verstärkte Erosion. Der massive Ausbau zur Ufersicherung durch Spundwände, Deckwerke und Steinschüttungen ist im Bereich der Unterweser bereits heute sichtbar und verkleinert den ökologischen Lebensraum zusätzlich. Darüber hinaus droht einigen Gemeinden der Verlust der Strände (BUND, Flussvertiefungen und ihre Folgen).
Wasserqualität
Durch die erforderlichen Baggerarbeiten in der Fahrrinne werden mehr Trübstoffe in der Weser freigesetzt und im Bereich der Baggerarbeiten kommt es zu einer weitgehenden Zerstörung der Tier- und Pflanzenwelt. Zusätzlich können in die Weser mehr Schwebstoffe eingetragen werden. Die Schwebstoffe werden durch Mikroorganismen abgebaut und dies geht mit einer Abnahme des Sauerstoffgehalts (Verringerung der Wasserqualität) einher. Die Wasserqualität ist besonders für Fische wichtig. Beispielsweise kann in der mehrfach vertieften Unterems in den Sommermonaten ein besonders niedriger Sauerstoffgehalt beobachtet werden. Darüber hinaus lagert sich an der Flusssohle Weichschlick an, der sich durch Krümmung der Wesermündung auch am Flussufer ablagert (BUND, Flussvertiefungen und ihre Folgen).
Quellenverzeichnis
BUND: Ems, Weser, Elbe – für alle gilt dasselbe … Flussvertiefungen und ihre Folgen. URL: https://www.bund-niedersachsen.de/fileadmin/niedersachsen/publikationen/wasser/BUND_Broschuere_Flussvertiefung.pdf
Mai, S.; Elsner, A.; Meyer, V.; Zimmermann, C. (2004): Änderung des Sturmflutrisikos der niedersächsischen Küste bei Klimawandel. Universität Hannover
Schirmer, M.; Rachor, E. (2011): Die Wirkungen der Weservertiefung auf die Natur.
Schuchardt, B., Schirmer, M., Janssen, G., Nehring, S. & Leuchs, H. (1999): Estuaries and Brackish Waters. In: De Jong, F., Bakker, J.F., van Berkel, C.J.M., Dankers, N.M.J.A., Dahl, K., Gätje, C., Marencic, H. and Potel, P.1999 Wadden Sea Quality Status Report. Wadden Sea Ecosystem No. 9. Common Wadden Sea Secre-tariat, Trilateral Monitoring and Assessment Group, Quality Status Report Group. Wilhelmshaven, Germany
Einziger Treiber der geplanten Weservertiefung ist natürlich die Wirtschaft. Von der Vertiefung der Weser würde primär – wenn nicht sogar einzig – der Braker Hafen profitieren. Doch lohnt sich diese Investition? Und wenn ja, wann?
Kritik an der Kosten-Nutzen-Analyse gem. Bundesverkehrswegeplan (2030)
Die wesentlichen Kosten setzen sich aus der Vertiefung selbst (ca. 50 Millionen Euro) und dem Generalplan Wesermarsch (50 bis 87,5 Millionen Euro) zusammen. In der Kalkulation finden wir lediglich die Ausbaukosten selbst wieder. Diese werden hier allerdings nur mit 34 Millionen Euro angesetzt. In der Kosten-Nutzen-Analyse gehen wiederum nur noch 29 Millionen Euro ein. Da die Kosten über mehrere Jahre verteilt werden, liegt der Barwert zum Startpunkt der Kalkulation bei 26,453 Millionen Euro.
In der Analyse wird ein Zeitraum von 100 Jahren betrachtet. Inwiefern dieses Vorgehen sinnvoll ist, sei einmal dahingestellt. Am Ende der 100 Jahre kommt ein Barwert der Nutzen in Höhe von 182,661 Millionen Euro heraus.
Woher kommen in der Kalkulation die „Gewinne“? Hier gibt es zwei wesentliche Punkt:
1. Veränderung der Betriebskosten (294 Millionen Euro auf 100 Jahre). Hier gibt es leider keine weiteren Details, wie diese Zahlen zustande kommen.
2. Veränderung der Abgasbelastung (199 Millionen Euro auf 100 Jahre). Dieser Punkt ist interessant. Über 100 Jahre hinweg wird hier mit einer konstanten Einsparung bei den Abgasbelastungen kalkuliert. Diese resultieren auf einer Reduzierung benötigter LKW-Kilometer, wobei auch hier jegliche Details fehlen. Wie würde diese Rechnung denn aussehen, wenn wir in 20, 30 oder 40 Jahren mit emissionsfreien LKW unterwegs sind? Sollte man angesichts der derzeitigen Entwicklung nicht davon ausgehen, dass sich in 100 Jahren einiges tun wird in diesem Gebiet?
Dem gegenüber stehen in Summe etwa 310 Millionen Euro (auf 100 Jahre) für die zusätzlichen Instandhaltungs- und Betriebskosten gegenüber. Im Gegensatz zu den eingesparten, monetarisierten Abgasbelastungen werden die negativen Umweltfolgen nicht in Euro umgerechnet.
Fazit: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier alle möglichen Stellschrauben genutzt worden sind, um das Projekt am Ende wirtschaftlich sinnvoll darzustellen. Die Wahl eines Zeitraums von 100 Jahren bei gleichzeitiger Missachtung der technologischen Entwicklung in diesem Zeitraum wirft Fragen auf.
Quelle: https://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w46a/w46a.html
Die erneute Vertiefung der Weserfahrrinne war bereits 2012 geplant. Die Umsetzung einer Vertiefung wurde in einem Planfeststellungverfahren betrieben. Gegen dieses erhoben Umweltverbände Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht reichte den Rechtsstreit zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter, der im Juni 2015 den Vertiefungsplänen in ihrer bis dahin geplanten Form einen Riegel vorschob (EuGH, Rechtssache C-461/13).[1] Der EuGH entschied damals, dass keine Bauvorhaben genehmigt werden dürfen, wenn damit die Verschlechterung eines Oberflächengewässers verbunden ist oder die Erreichung eines guten Zustands gefährdet wird.
Neue Gesetzeslage seit 22.03.2021
Am 22.03.2021 erließ der Bundestag das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich; MgvG), dessen Gegenstand ein Verfahren ist, um den Neu- und Ausbau sowie die Änderung bestimmter Verkehrsinfrastrukturprojekte nicht mehr durch einen Planfeststellungsbeschluss, sondern durch Gesetz zulassen zu können. Die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser (Nord) sind Teil des Gesetzes.
Entscheidend bei diesem „Beschleunigungsverfahren“ ist aber nicht die Beschleunigung der Verfahren, sondern die Beschränkung des Klagewegs – von Umweltverbänden, aber auch von Anliegern und anderen Trägern von Rechten, die im bisherigen Planfeststellungverfahren Einwendungen geltend machen konnten, wie 2012-2015 geschehen.
Gegen ein Gesetz kann allerdings nur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dieser Umstand ist nicht nur im Lichte des Art.19 Abs.4 Grundgesetz höchst fraglich, denn ob der gegen Gesetze nicht mögliche Zugang zu den Verwaltungsgerichten mit dem Prinzip des effektiven Rechtsschutzes, insbesondere der Aarhus-Konvention, der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie)[2] sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs[3] vereinbar ist, war bereits im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat äußerte Zweifel, ob eine Verfassungsbeschwerde, die in einem Verfahren gegen ein Gesetz der einzig mögliche Rechtsbehelf ist, den europarechtlichen Vorgaben genügt. Denn die einfachgesetzlichen Fragen, ob insbesondere die Ziele der UVP-Richtlinie verwirklicht werden, sind der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen mit der Folge, dass eventuelle Rechtsverstöße folgenlos bleiben könnten.
Die gesetzlich festgelegte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie das Anhörungsverfahren (§5, §7 MgvG) führen nach Ansicht des Weserschutzvereins nicht dazu, dass ein effektiver Rechtschutz gewährt ist.
Wenn planungsrechtliche Entscheidungen und Genehmigungen nicht mehr beklagt werden können, wird Betroffenen und Verbänden die Vertretung der Interessen, für die sie zuständig sind, verwehrt. Der gerichtliche Weg ist „einfach ausgehebelt“. Das MgvG ist also eine drastische Einschränkung von Klagemöglichkeiten und eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien.
Quellenverzeichnis
[1] LTO „EU macht Ernst mit dem Verschlechterungsverbot für Gewässer“ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-461-13-wasserrahmenrichtlinie-verschlechterungsverbot-umweltschutz/
[2] Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
[3] EuGH, Urteil vom 18. 10. 2011 – C-128/09; EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 – C-182/10