GEGEn die Vertiefung der Unterweser!



Rechtlich fragwürdig.

Ökonomisch sinnlos.

Ökologisch kathastrophal.

Unsere Petition gegen die Weservertiefung an den niedersächsischen Landtag findet ihr hier!

DIE UnterWESERVERTIEFUNG MUSS VERHINDERT WERDEN!

Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit die Weservertiefung mit einem umstrittenen Gesetz durchzubekommen.
Dadurch ist die Weservertiefung nicht nur ökonomisch und ökologisch sinnfrei, die Art und Weise ist aus unserer Sicht undemokratisch.

Aus diesen Gründen möchten wir über die Schäden vergangener Vertiefungen, sowie über die möglichen Schäden durch eine zukünftige Vertiefung aufklären. Wir fordern eine ordentliche Evaluierung des Bundestages auf Basis von ungeschönten Zahlen, Daten und Fakten.

Im Folgenden stellen wir für diese 3 Schwerpunkte die aktuelle Lage dar:

Die geplante Vertiefung der Unterweser hat massive Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht. Zum grundsätzlichen Verständnis muss zunächst die besondere Situation der Wesermündung und die damit verbundenen ökologischen Folgen erläutert werden. Bei der Wesermündung handelt es sich um ein sogenanntes Ästuar. Das Ästuar Weser wird gekennzeichnet durch eine trichterartig erweiterte Flussmündung an der Küste mit Tidenhub (Gezeiten). An der Nordseeküste sind hierfür auch die Elbe und Ems Beispiele. Die Zusammensetzung der Wasserzonen wird somit sowohl vom einströmenden Meerwasser (Salzwasser), als auch vom ausströmenden Flusswasser (Süßwasser) bestimmt. Auf diese Weise bilden sich drei Wasserzonen: Süßwasserzone, Brackwasserzone (Mischungszone von Salz- und Süßwasser) und die Salzwasserzone (Schuchardt et al., 1999). Es entsteht ein einzigartiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere, vor allem im Bereich der tidenabhängigen Süßwasserzonen. Eine Vertiefung der Weser bewirkt, dass sich die Brackwasserzone vergrößert und weiter stromaufwärts getragen wird. Somit dringt salzhaltiges Wasser in die ehemalige Süßwasserzone vor und gefährdet die dortige Tier- und Pflanzenwelt.

Versalzung

Die geplante Weservertiefung geht unweigerlich mit einer Erhöhung des Salzgehalts einher, da größere Wassermengen aus der Salzwasserzone tiefer in die Weser vordringen können. Besonders im Bereich der Unterweser sorgt dies dafür, dass das Grundwasser zunehmend versalzt. Die Landwirtschaft kann das salzhaltigere Wasser in Gräben und Sieltiefen immer weniger zur Bewässerung der Felder oder zur Versorgung der Tiere nutzen. Zukünftig würde das notwendige Zuleiten von Süßwasser aus der Weser erschwert und die Landwirte zu einem Zukauf von Süßwasser gezwungen werden. Dies wäre sowohl ökologisch als auch ökonomisch eine starke Belastung. Des Weiteren führt die zunehmende Versalzung für die Tierwelt zu schweren Folgen, da viele Fische, Krebstiere oder Pflanzen ab einer bestimmten Salzkonzentration nicht mehr überleben können.

Deiche

Es wurde beobachtet, dass eine Flussvertiefung zu höheren mittleren Wasserständen bei Flut und niedrigeren mittleren Wasserständen bei Ebbe führt (Schirmer und Rachor, 2011). Besonders Sturmfluten werden infolgedessen höher auflaufen und tragen somit zur Belastung der Deiche bei. Durch den Klimawandel wird bereits ohne eine Weservertiefung ein Anstieg des mittleren Tidehochwassers von ca. 50-60 cm erwartet, was eine erhebliche Verstärkung der Deiche erfordern wird (Mai et al., 2004). Bei einer mit der Vertiefung einhergehenden Glättung des Flussgrundes erhöht sich die Strömungsgeschwindigkeit und die Geschwindigkeit des Hochwassereintritts flussabwärts. Die erhöhte Strömungsgeschwindigkeit und der größere Tidenhub belasten zudem die Uferbereiche durch verstärkte Erosion. Der massive Ausbau zur Ufersicherung durch Spundwände, Deckwerke und Steinschüttungen ist im Bereich der Unterweser bereits heute sichtbar und verkleinert den ökologischen Lebensraum zusätzlich. Darüber hinaus droht einigen Gemeinden der Verlust der Strände (BUND, Flussvertiefungen und ihre Folgen).

Wasserqualität

Durch die erforderlichen Baggerarbeiten in der Fahrrinne werden mehr Trübstoffe in der Weser freigesetzt und im Bereich der Baggerarbeiten kommt es zu einer weitgehenden Zerstörung der Tier- und Pflanzenwelt. Zusätzlich können in die Weser mehr Schwebstoffe eingetragen werden. Die Schwebstoffe werden durch Mikroorganismen abgebaut und dies geht mit einer Abnahme des Sauerstoffgehalts (Verringerung der Wasserqualität) einher. Die Wasserqualität ist besonders für Fische wichtig. Beispielsweise kann in der mehrfach vertieften Unterems in den Sommermonaten ein besonders niedriger Sauerstoffgehalt beobachtet werden. Darüber hinaus lagert sich an der Flusssohle Weichschlick an, der sich durch Krümmung der Wesermündung auch am Flussufer ablagert (BUND, Flussvertiefungen und ihre Folgen).

Quellenverzeichnis

BUND: Ems, Weser, Elbe – für alle gilt dasselbe … Flussvertiefungen und ihre Folgen. URL: https://www.bund-niedersachsen.de/fileadmin/niedersachsen/publikationen/wasser/BUND_Broschuere_Flussvertiefung.pdf

Mai, S.; Elsner, A.; Meyer, V.; Zimmermann, C. (2004): Änderung des Sturmflutrisikos der niedersächsischen Küste bei Klimawandel. Universität Hannover

Schirmer, M.; Rachor, E. (2011): Die Wirkungen der Weservertiefung auf die Natur.

Schuchardt, B., Schirmer, M., Janssen, G., Nehring, S. & Leuchs, H. (1999): Estuaries and Brackish Waters. In: De Jong, F., Bakker, J.F., van Berkel, C.J.M., Dankers, N.M.J.A., Dahl, K., Gätje, C., Marencic, H. and Potel, P.1999 Wadden Sea Quality Status Report. Wadden Sea Ecosystem No. 9. Common Wadden Sea Secre-tariat, Trilateral Monitoring and Assessment Group, Quality Status Report Group. Wilhelmshaven, Germany

Einziger Treiber der geplanten Weservertiefung ist natürlich die Wirtschaft. Von der Vertiefung der Unterweser würde primär – wenn nicht sogar einzig –  der Braker Hafen profitieren. Doch lohnt sich diese Investition? Und wenn ja, wann?

Kritik an der Kosten-Nutzen-Analyse gem. Bundesverkehrswegeplan (2030)

Die wesentlichen Kosten setzen sich aus der Vertiefung selbst (ca. 50 Millionen Euro) und dem Generalplan Wesermarsch (50 bis 87,5 Millionen Euro) zusammen. In der Kalkulation finden wir lediglich die Ausbaukosten selbst wieder. Diese werden hier  allerdings nur mit 34 Millionen Euro angesetzt. In der Kosten-Nutzen-Analyse gehen wiederum nur noch 29 Millionen Euro ein. Da die Kosten über mehrere Jahre verteilt werden, liegt der Barwert zum Startpunkt der Kalkulation bei 26,453 Millionen Euro.

In der Analyse wird ein Zeitraum von 100 Jahren betrachtet. Inwiefern dieses Vorgehen sinnvoll ist, sei einmal dahingestellt. Am Ende der 100 Jahre kommt ein Barwert der Nutzen in Höhe von 182,661 Millionen Euro heraus.

Woher kommen in der Kalkulation die „Gewinne“? Hier gibt es zwei wesentliche Punkt:

1. Veränderung der Betriebskosten (294 Millionen Euro auf 100 Jahre). Hier gibt es leider keine weiteren Details, wie diese Zahlen zustande kommen.

2. Veränderung der Abgasbelastung (199 Millionen Euro auf 100 Jahre). Dieser Punkt ist interessant. Über 100 Jahre hinweg wird hier mit einer konstanten Einsparung bei den Abgasbelastungen kalkuliert. Diese resultieren auf einer Reduzierung benötigter LKW-Kilometer, wobei auch hier jegliche Details fehlen. Wie würde diese Rechnung denn aussehen, wenn wir in 20, 30 oder 40 Jahren mit emissionsfreien LKW unterwegs sind? Sollte man angesichts der derzeitigen Entwicklung nicht davon ausgehen, dass sich in 100 Jahren einiges tun wird in diesem Gebiet?

Dem gegenüber stehen in Summe etwa 310 Millionen Euro (auf 100 Jahre) für die zusätzlichen Instandhaltungs- und Betriebskosten gegenüber. Im Gegensatz zu den eingesparten, monetarisierten Abgasbelastungen werden die negativen Umweltfolgen nicht in Euro umgerechnet.

Fazit: Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier alle möglichen Stellschrauben genutzt worden sind, um das Projekt am Ende wirtschaftlich sinnvoll darzustellen. Die Wahl eines Zeitraums von 100 Jahren bei gleichzeitiger Missachtung der technologischen Entwicklung in diesem Zeitraum wirft Fragen auf.

Quelle: https://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w46a/w46a.html

Die erneute Vertiefung der Weserfahrrinne war bereits 2012 geplant. Die Umsetzung einer Vertiefung wurde in einem Planfeststellungverfahren betrieben. Gegen dieses erhoben Umweltverbände Klage vor dem Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht reichte den Rechtsstreit zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiter, der im Juni 2015 den Vertiefungsplänen in ihrer bis dahin geplanten Form einen Riegel vorschob (EuGH, Rechtssache C-461/13).[1] Der EuGH entschied damals, dass keine Bauvorhaben genehmigt werden dürfen, wenn damit die Verschlechterung eines Oberflächengewässers verbunden ist oder die Erreichung eines guten Zustands gefährdet wird.

Neue Gesetzeslage seit 22.03.2021

Am 22.03.2021 erließ der Bundestag das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich; MgvG), dessen Gegenstand ein Verfahren ist, um den Neu- und Ausbau sowie die Änderung bestimmter Verkehrsinfrastrukturprojekte nicht mehr durch einen Planfeststellungsbeschluss, sondern durch Gesetz zulassen zu können. Die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und der Unterweser (Nord) sind Teil des Gesetzes.

Entscheidend bei diesem „Beschleunigungsverfahren“ ist aber nicht die Beschleunigung der Verfahren, sondern die Beschränkung des Klagewegs – von Umweltverbänden, aber auch von Anliegern und anderen Trägern von Rechten, die im bisherigen Planfeststellungverfahren Einwendungen geltend machen konnten, wie 2012-2015 geschehen.

Gegen ein Gesetz kann allerdings nur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dieser Umstand ist nicht nur im Lichte des Art.19 Abs.4 Grundgesetz höchst fraglich, denn ob der gegen Gesetze nicht mögliche Zugang zu den Verwaltungsgerichten mit dem Prinzip des effektiven Rechtsschutzes, insbesondere der Aarhus-Konvention, der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie)[2] sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs[3] vereinbar ist, war bereits im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat äußerte Zweifel, ob eine Verfassungsbeschwerde, die in einem Verfahren gegen ein Gesetz der einzig mögliche Rechtsbehelf ist, den europarechtlichen Vorgaben genügt. Denn die einfachgesetzlichen Fragen, ob insbesondere die Ziele der UVP-Richtlinie verwirklicht werden, sind der verfassungsgerichtlichen Prüfung entzogen mit der Folge, dass eventuelle Rechtsverstöße folgenlos bleiben könnten.

Die gesetzlich festgelegte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, sowie das Anhörungsverfahren (§5, §7 MgvG) führen nach Ansicht des Weserschutzvereins nicht dazu, dass ein effektiver Rechtschutz gewährt ist.

Wenn planungsrechtliche Entscheidungen und Genehmigungen nicht mehr beklagt werden können, wird Betroffenen und Verbänden die Vertretung der Interessen, für die sie zuständig sind, verwehrt. Der gerichtliche Weg ist „einfach ausgehebelt“. Das MgvG ist also eine drastische Einschränkung von Klagemöglichkeiten und eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien.

Quellenverzeichnis

[1] LTO „EU macht Ernst mit dem Verschlechterungsverbot für Gewässer“ https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-461-13-wasserrahmenrichtlinie-verschlechterungsverbot-umweltschutz/

[2] Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

[3] EuGH, Urteil vom 18. 10. 2011 – C-128/09; EuGH, Urteil vom 16. Februar 2012 – C-182/10

Was Experten sagen

„Der betreffende Mitgliedstaat ist folglich verpflichtet, die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen, wenn es geeignet ist, den Zustand des fraglichen Wasserkörpers zu verschlechtern oder die Erreichung eines guten Zustands der Oberflächenwasserkörper zu gefährden,[...].“